Weitere Entscheidung unten: AG Schwäbisch Gmünd, 21.10.1988

Rechtsprechung
   KG, 31.03.1989 - 1 AR 9/88   

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KG, 31.03.1989 - 1 AR 9/88 (https://dejure.org/1989,9684)
KG, Entscheidung vom 31.03.1989 - 1 AR 9/88 (https://dejure.org/1989,9684)
KG, Entscheidung vom 31. März 1989 - 1 AR 9/88 (https://dejure.org/1989,9684)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankenhausbetrieb; Berlin; Gebührenzahlung; Befreiung

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 816
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Stendal, 30.06.2010 - 21 T 4/10

    Kostenbefreiung des Landesbetriebs Bau Sachsen-Anhalt von Vollstreckungskosten

    Denn die Beschränkung der Kostenbefreiung auf die Fälle, in denen die Verwaltung nach dem Haushaltsplan des Landes erfolgt, gilt auch für unselbständige öffentliche Anstalten ohne eigene Rechtspersönlichkeit - wie hier den Landesbetrieb Bau -, sofern sie aus dem Haushalt des Bundes oder Landes ausgegliedert und wirtschaftlich gegenüber der unmittelbaren Staatsverwaltung verselbständigt sind (vgl. BGH- Entscheidung vom 27.10.1981 Az. VI ZR 108/76 zit. n. juris; auch OLG Hamm, Entscheidung vom 15.9.2008, 23 W 254/07 zit.n.juris; OLG München, Entscheidung vom 6.4.2006, 11 W 843/06, Rz. 8 zit.n.juris; KG Berlin, Entscheidung vom 31.3.1989, 1 AR 9/88, Rz. 4, zit. n. juris).

    Denn maßgeblich ist, dass der Grund für die Kostenfreiheit von Bund und Ländern darin liegt, dass diese ohnehin den Aufwand für die Unterhaltung der Gerichtsorganisation tragen und sich die Erhebung von Gerichtskosten ihnen gegenüber als überflüssige Buchungsvorgänge darstellen würden (vgl. auch KG, Entscheidung vom 31.3.1989 a.a.O., Rz. 4).

    Dieser Gesichtspunkt genügt aber nicht aus, auch die Kostenfreiheit der dem Bund und den Länder zwar zugeordneten unselbständigen, jedoch für eigene Rechnung wirtschaftenden Anstalten zu rechtfertigen (vgl. BGH-Entscheidung vom 27.10.1981 aaO. Rz. 5; KG, Entscheidung vom 31.3.1989 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 15.09.2008 - 23 W 254/07

    Gerichtskostenfreiheit des Landesbetriebs Straßenbau in Nordrhein-Westfalen

    Das trifft aus den bereits dargelegten Gründen auf den Landesbetrieb Straßenbau zu (vgl. hierzu auch OLG München, RVGreport 2006, 280; OLG Bremen, NJW-RR 1999, 1517; KG Berlin vom 31.03.1989, Az. 1 AR 9/88, insbesondere RdNr. der Gründe in jurisweb).
  • KG, 26.11.2012 - 5 W 120/12

    Kostenentscheidung: Gebührenbefreiung einer Gemeinde bei einem Anwaltsregress

    Im Übrigen würde auch eine Anwendung des hergebrachten kommunalrechtlichen Begriffs des wirtschaftlichen Unternehmens (vgl. hierzu etwa BGHZ 95, 55, juris Rn. 10; OLG Dresden, NotBZ 1998, 154, juris Rn. 19 m.w.N.; OLG Zweibrücken, NVwZ-RR 2010, 43, juris Rn. 9 m.w.N.; BayObLGZ 1993, 398, juris Rn. 13; OLG Hamm, JurBüro 2010, 542, juris Rn. 12; vgl. auch noch KG, 1. ZS, VersR 1989, 816, juris Rn. 10) vorliegend zu keinem anderen Ergebnis führen.
  • OLG Bremen, 26.02.1999 - 2 W 103/98

    Beschwerde gegen die Kostenrechnung des Landgerichts; Rückgabe zur Entscheidung

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  • OLG Dresden, 26.06.1996 - 9 AR 23/96

    Befreiung von Gerichtsgebühren - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte

    Nach ständiger, richtiger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich auch der erkennende Senat anschließt, bildet die Voraussetzung für die Verwaltung einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Recht nach dem Haushaltsplan des Bundes der Umstand, daß ihre Einnahmen und Ausgaben nach kameralistischen Grundsätzen vollständig im Bundeshaushaltsplan erscheinen (BGH VersR 56, 242; 78, 762; BGH VersR 82, 145; KG VersR 89, 816, Hartmann, Kostengesetz , 26. Aufl. § 2 GKG Nr. 7).
  • LG Leipzig, 20.09.1995 - 12 T 5479/95
    Die Verwaltung einer Anstalt nach dem Bundeshaushaltsplan setzt voraus, daß ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig im Haushaltsplan erscheinen (BGH VersR 56, 242; 78, 762; KG VersR 89, 816; Rpfl 82, 487).
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Rechtsprechung
   AG Schwäbisch Gmünd, 21.10.1988 - 4 C 1200/88 - 16   

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https://dejure.org/1988,8549
AG Schwäbisch Gmünd, 21.10.1988 - 4 C 1200/88 - 16 (https://dejure.org/1988,8549)
AG Schwäbisch Gmünd, Entscheidung vom 21.10.1988 - 4 C 1200/88 - 16 (https://dejure.org/1988,8549)
AG Schwäbisch Gmünd, Entscheidung vom 21. Oktober 1988 - 4 C 1200/88 - 16 (https://dejure.org/1988,8549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 816
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG München, 18.05.1972 - 3 C 397/72
    Auszug aus AG Schwäbisch Gmünd, 21.10.1988 - 4 C 1200/88
    Verfolgt ein Rechtsanwalt neben Ansprüchen des Unfallgeschädigten auf Ersatz von Arzt- und Krankenhauskosten zugleich auch Ansprüche des am Unfall beteiligten Kfz-Halters auf Ersatz von Fahrzeugschäden, so handelt es sich, obwohl beide Ansprüche aus demselben Ereignis herrühren, nicht um "dieselbe Angelegenheit" i. S. des § 6 Abs. 2 BRAGebO (a. A. AG München VersR 1973, 1154).
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